Start des Vereinstrainings ab Montag 7.6.2021

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, Liebe Eltern

es ist soweit, auf Grund der sich positiv entwickelnden Infektionslage kann ab kommenden Montag das Vereinstraining unter Einhaltung des erstellten Infektionsschutzkonzeptes wieder starten. Es ist geplant die Trainingsgruppen und Trainingszeiten analog des Status vor der Pandemie wieder aufzunehmen. Wenn noch nicht geschehen, wird euer Übungsleiter euch über den genauen Trainingsbeginn der jeweiligen Trainingsgruppe und die Rahmenbedingungen informieren.

Seit Anfang November des letzten Jahres, also für sieben ganze Monate, musste der Trainingsbetrieb auf Grund der Pandemie komplett auf Eis gelegt werden. Um so mehr haben wir uns über die neue Fassung der Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung gefreut, die am 1.6.2021 in Kraft getreten ist und abhängig von der örtlichen Inzidenz das organisierte Sporttreiben im Verein wieder erlaubt.

In Bezug auf diese Verordnung haben wir das Infektionsschutzkonzept angepasst und hinter dem folgenden Link findet ihr das neue und aktuell gültigen Infektionsschutzkonzept für unseren Verein. Es gab einige kleine Änderungen und es definiert die Regeln für die folgenden Infektionsschutz-Stufen definiert:

grün – Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz (Inzidenzwert in Jena < 35)
  1. Die Hygiene- und Verhaltensregeln sind den Mitgliedern, Trainer*innen und Helfer*innen kommuniziert sowie in der/die Sportstätte/n per Aushang gut sichtbar angebracht. (Anlage 1). Insbesondere muss das Abstandsgebot von 1,5 m abgesichert sein.
  2. Das Infektionsschutzkonzept wird an einer gut-sichtbaren Stelle ausgehangen.
  3. Die Wiederaufnahme des Ringkampfspezifischen Trainings ist nur möglich, wenn der „Fragebogen für Trainingsteilnehmer/innen im Verein“ des DRB (https://www.ringen.de/wp-content/uploads/2020/05/Fragebogen-f%C3%BCr-Vereine.pdf) dem Trainer*in vom jeweiligen Teilnehmer ausgefüllt und unterschrieben zur Prüfung übergeben wird und ohne Befund ist.
  4. Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen sind vorbereitet (Anlage 2) und werden durch die jeweiligen Trainer*innen ausgefüllt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Eine Aufbewahrung von vier Wochen durch den Vereinsvorstand wird gewährleistet. Für Trainingseinheiten außerhalb geschlossener Räume ist eine Kontaktnachverfolgung nicht zu gewährleisten.
  5. Ein zeitlich versetzter Trainingsbeginn (mind. 10 Minuten) für verschiedene Trainingsgruppen ist definiert und kommuniziert, um einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Warteschlangen werden vermieden.
  6. Die Teilnehmer*innen werden zu Beginn der Trainingseinheit durch den Trainer*in in den Trainingsraum begleitet und verlassen zu Trainingsende diesen auch wieder in dessen Begleitung.
  7. Außer dem Trainer*in/Verantwortlichen und den Sportler*innen, die laut Plan (wird nach dem Bedarf vom Trainer*in koordiniert) die Trainingszeit und Ort nutzen dürfen, sind keine weiteren Personen anwesend/zugelassen.
  8. Vor jeder Trainingseinheit wird der Gesundheitszustand abgefragt, Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung – bzw. grippeähnliche Symptome / Anzeichen haben die Halle zu verlassen und medizinischen Rat einzuholen. Alle anwesenden Personen werden nochmals auf die Verhaltensregeln informiert.
  9. Beim Betreten der Halle werden die Hände durch alle Teilnehmer*innen desinfiziert.
  10. In der Halle ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Während des Trainings kann dieser abgenommen werden.
  11. Ausreichend Hand- und Flächendesinfektionsmittel, genauso wie Einweghandschuhe und Mund-Nasen-Schutz für Erste-Hilfe-Maßnahmen werden durch den Verein bereitgestellt.
  12. Alle genutzten Trainingsgeräte inclusive der Matte sind nach der Benutzung zum Trainingsende zu mit Neutralreiniger gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
  13. Die Toiletten sind einzeln zu nutzen und (vor und) nach Benutzung durch den Nutzer zu desinfizieren. Die Kontrolle obliegt dem verantw. Trainer*in/Betreuer*in.
  14. Das Infektionsschutzkonzept wurde den verantwortlichen Trainer*innen/Übungsleiter*innen zur Kenntnis gegeben und sie wurden über die Verpflichtung zur Einhaltung belehrt.
  15. Es ist kein Nachweis eines negativen Testergebnis auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 notwendig
  16. Die Trainingskonzepte werden so ausgeführt, dass der Mindestabstand gewährleistet solang nicht sportartspezifische Übungen dies verhindern. Dies bedeutet für die Trainingsgruppen in der Ringerhalle des Sportgymnasiums, dass die Teilnehmer*innen jeweils für sie einzeln nutzbare Kraftgeräte und Stationen nutzen. Ein Training vom max. 18 Personen auf der Mattenfläche pro Zeiteinheit zuzüglich 1 Trainer*in/Betreuer*in und max. 8 Personen im Kraftraumbereich zuzüglich 1 Trainer*in gewährleistet den jeweiligen Mindestabstand. Für den Kraftraum im Sportkomplex sind max. 6 Teilnehmer*innen und eine Übungsleiter*in zulässig. (Anpassung je nach bestehenden bez. gültigen Verordnungen möglich)
  17. Für Training von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 12 Jahren obliegt die Festlegung der maximal Teilnehmer*innen dem jeweiligen Übungsleiter, sie ist aber auf die im Punkt 16 genannte Teilnehmer*innenzahl begrenzt.
  18. Umkleide- bzw. gemeinsame Duschräume sind unter Einhaltung der Abstands- und allgemeinen Hygieneschutzregeln benutzbar. Sollte keine Einhaltung der Abstandsregeln möglich sein, sind die Umkleide- bzw. Duschräume einzeln zu betreten.
  19. Personen (z.B. Eltern) die nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen, können dem Training beiwohnen, wenn der verantwortliche Übungsleiter dem zustimmt. Beim Training in geschlossenen Räumen ist für dies Personen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes über die gesamte Trainingszeit hinweg notwendig.

gelb – Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Inzidenzwert in Jena < 50)
  1. Die Hygiene- und Verhaltensregeln sind den Mitgliedern, Trainer*innen und Helfer*innen kommuniziert sowie in der/die Sportstätte/n per Aushang gut sichtbar angebracht. (Anlage 1). Insbesondere muss das Abstandsgebot von 1,5 m abgesichert sein.
  2. Das Infektionsschutzkonzept wird an einer gut-sichtbaren Stelle ausgehangen.
  3. Die Wiederaufnahme des Ringkampfspezifischen Trainings ist nur möglich, wenn der „Fragebogen für Trainingsteilnehmer/innen im Verein“ des DRB (https://www.ringen.de/wp-content/uploads/2020/05/Fragebogen-f%C3%BCr-Vereine.pdf) dem Trainer*in vom jeweiligen Teilnehmer ausgefüllt und unterschrieben zur Prüfung übergeben wird und ohne Befund ist.
  4. Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen sind vorbereitet (Anlage 2) und werden durch die jeweiligen Trainer*innen ausgefüllt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Eine Aufbewahrung von vier Wochen durch den Vereinsvorstand wird gewährleistet. Für Trainingseinheiten außerhalb geschlossener Räume ist eine Kontaktnachverfolgung nicht zu gewährleisten.
  5. Ein zeitlich versetzter Trainingsbeginn (mind. 10 Minuten) für verschiedene Trainingsgruppen ist definiert und kommuniziert, um einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Warteschlangen werden vermieden.
  6. Die Teilnehmer*innen werden zu Beginn der Trainingseinheit durch den Trainer*in in den Trainingsraum begleitet und verlassen zu Trainingsende diesen auch wieder in dessen Begleitung.
  7. Außer dem Trainer*in/Verantwortlichen und den Sportler*innen, die laut Plan (wird nach dem Bedarf vom Trainer*in koordiniert) die Trainingszeit und Ort nutzen dürfen, sind keine weiteren Personen anwesend/zugelassen.
  8. Vor jeder Trainingseinheit wird der Gesundheitszustand abgefragt, Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung – bzw. grippeähnliche Symptome / Anzeichen haben die Halle zu verlassen und medizinischen Rat einzuholen. Alle anwesenden Personen werden nochmals auf die Verhaltensregeln informiert.
  9. Beim Betreten der Halle werden die Hände durch alle Teilnehmer*innen desinfiziert.
  10. In der Halle ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Während des Trainings kann dieser abgenommen werden.
  11. Ausreichend Hand- und Flächendesinfektionsmittel, genauso wie Einweghandschuhe und Mund-Nasen-Schutz für Erste-Hilfe-Maßnahmen werden durch den Verein bereitgestellt.
  12. Alle genutzten Trainingsgeräte inclusive der Matte sind nach der Benutzung zum Trainingsende zu mit Neutralreiniger gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
  13. Die Toiletten sind einzeln zu nutzen und (vor und) nach Benutzung durch den Nutzer zu desinfizieren. Die Kontrolle obliegt dem verantw. Trainer*in/Betreuer*in.
  14. Das Infektionsschutzkonzept wurde den verantwortlichen Trainer*innen/Übungsleiter*innen zur Kenntnis gegeben und sie wurden über die Verpflichtung zur Einhaltung belehrt.
  15. Für das Training in geschlossenen Räumen ist das Betreten der Sportstätte durch Sporttreibenden und Übungsleiter nur mit Vorlage ein negativen Testergebnis nach § 10 Abs. 1 oder 3 der Grundverordnung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 möglich. Die Kontrolle obliegt den verantwortlichen Übungsleiter.
  16. Die Trainingskonzepte werden so ausgeführt, dass stets der Mindestabstand gewährleistet ist. Dies bedeutet für die Trainingsgruppen in der Ringerhalle des Sportgymnasiums, dass die Teilnehmer*innen jeweils für sie einzeln nutzbare Kraftgeräte und Stationen nutzen. Ein Training vom max. 10 Personen auf der Mattenfläche pro Zeiteinheit zuzüglich 1 Trainer*in/Betreuer*in und max. 8 Personen im Kraftraumbereich zuzüglich 1 Trainer*in gewährleistet den jeweiligen Mindestabstand. Für den Kraftraum im Sportkomplex sind max. 6 Teilnehmer*innen und eine Übungsleiter*in zulässig. (Anpassung je nach bestehenden bez. gültigen Verordnungen möglich)
  17. Für Training von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 12 Jahren dürfen nur maximal 6 Teilnehmer*innen pro Übungsleiter am Training teilnehmen.
  18. Umkleide- bzw. gemeinsame Duschräume sind unter Einhaltung der Abstands- und allgemeinen Hygieneschutzregeln benutzbar. Sollte keine Einhaltung der Abstandsregeln möglich sein, sind die Umkleide- bzw. Duschräume einzeln zu betreten.
  19. Für das Training in geschlossenen Räumen ist das Betreten der Trainingsstätte durch Personen die nicht am Trainingsbetrieb (z.B. Eltern) nicht gestattet.
gelb – Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Inzidenzwert in Jena < 100)
  1. Die Hygiene- und Verhaltensregeln sind den Mitgliedern, Trainer*innen und Helfer*innen kommuniziert sowie in der/die Sportstätte/n per Aushang gut sichtbar angebracht. (Anlage 1). Insbesondere muss das Abstandsgebot von 1,5 m abgesichert sein.
  2. Das Infektionsschutzkonzept wird an einer gut-sichtbaren Stelle ausgehangen.
  3. Die Wiederaufnahme des Ringkampfspezifischen Trainings ist nur möglich, wenn der „Fragebogen für Trainingsteilnehmer/innen im Verein“ des DRB (https://www.ringen.de/wp-content/uploads/2020/05/Fragebogen-f%C3%BCr-Vereine.pdf) dem Trainer*in vom jeweiligen Teilnehmer ausgefüllt und unterschrieben zur Prüfung übergeben wird und ohne Befund ist.
  4. Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen sind vorbereitet (Anlage 2) und werden durch die jeweiligen Trainer*innen ausgefüllt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Eine Aufbewahrung von vier Wochen durch den Vereinsvorstand wird gewährleistet. Für Trainingseinheiten außerhalb geschlossener Räume ist eine Kontaktnachverfolgung nicht zu gewährleisten.
  5. Ein zeitlich versetzter Trainingsbeginn (mind. 10 Minuten) für verschiedene Trainingsgruppen ist definiert und kommuniziert, um einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Warteschlangen werden vermieden.
  6. Die Teilnehmer*innen werden zu Beginn der Trainingseinheit durch den Trainer*in in den Trainingsraum begleitet und verlassen zu Trainingsende diesen auch wieder in dessen Begleitung.
  7. Außer dem Trainer*in/Verantwortlichen und den Sportler*innen, die laut Plan (wird nach dem Bedarf vom Trainer*in koordiniert) die Trainingszeit und Ort nutzen dürfen, sind keine weiteren Personen anwesend/zugelassen.
  8. Vor jeder Trainingseinheit wird der Gesundheitszustand abgefragt, Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung – bzw. grippeähnliche Symptome / Anzeichen haben die Halle zu verlassen und medizinischen Rat einzuholen. Alle anwesenden Personen werden nochmals auf die Verhaltensregeln informiert.
  9. Beim Betreten der Halle werden die Hände durch alle Teilnehmer*innen desinfiziert.
  10. In der Halle ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Während des Trainings kann dieser abgenommen werden.
  11. Ausreichend Hand- und Flächendesinfektionsmittel, genauso wie Einweghandschuhe und Mund-Nasen-Schutz für Erste-Hilfe-Maßnahmen werden durch den Verein bereitgestellt.
  12. Alle genutzten Trainingsgeräte inclusive der Matte sind nach der Benutzung zum Trainingsende zu mit Neutralreiniger gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
  13. Die Toiletten sind einzeln zu nutzen und (vor und) nach Benutzung durch den Nutzer zu desinfizieren. Die Kontrolle obliegt dem verantw. Trainer*in/Betreuer*in.
  14. Das Infektionsschutzkonzept wurde den verantwortlichen Trainer*innen/Übungsleiter*innen zur Kenntnis gegeben und sie wurden über die Verpflichtung zur Einhaltung belehrt.
  15. Das Training in geschlossenen Räumen ist untersagt.
  16. Erlaubt sind außerhalb geschlossener Räume Trainingsgruppen von bis zu 20 Personen; eine Kontaktnachverfolgung muss nicht gewährleistet werden.
  17. Die Trainingskonzepte werden so ausgeführt, dass der Mindestabstand gewährleistet wird solang nicht sportartspezifische Übungen dies verhindern.
  18. Er werden keine Umkleide- bzw. gemeinsame Duschräume benutzt.
  19. Für das Training in geschlossenen Räumen ist das Betreten der Trainingsstätte durch Personen die nicht am Trainingsbetrieb (z.B. Eltern) nicht gestattet.

rot – Sportbetrieb bei Schließung von Sportanlagen (Inzidenzwert in Jena > 100)
  1. Es findet kein Sportbetrieb statt.
  2. Einzige mögliche Ausnahme zu 1.) ist der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern außerhalb geschlossener Räume. Die Einhaltung wird durch den jeweiligen Übungsleiter der Trainingsgruppe für jeden Trainingseinheit individuell koordiniert und abgesichert. Der Übungsleiter muss vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests nach § 10 Grundverordnung, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können.

Die Festlegung der jeweiligen Stufe in Bezug auf den Inzidenzwert trifft das Gesundheitsamt der Stadt Jena und kann tagesaktuell auf der Internetseite der Stadt Jena abgerufen werden.

Ich möchte alle Vereinsmitglieder die am Trainingsbetrieb teilnehmen bitten, sich mit dem Infektionsschutzkonzept vertraut zu machen und alle definierten Verhaltensregeln für die Durchführung eines möglichst sicheren Trainingsbetriebes ernst zu nehmen und zwingend einzuhalten. Jeder ist hier für die Gesundheit der anderen Trainingsteilnehmer mit verantwortlich.

Meine Vorstandskollegen freuen sich darauf, euch bald wieder in den Hallen und auf den Plätzen anzutreffen. Bitte zögert nicht mit uns in Kontakt zu treten, wenn ihr Fragen oder Anregungen habt.

Mit sportlichen Grüßen,
Matthias Wächter

Vorsitzender KSC Motor Jena e.V.

Start des Vereinstrainings ab Montag 7.6.2021

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