Corona Infektionsschutzregelungen ab 25.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern, 

wie aus den Medien schon zu entnehmen was, werden ab morgen, Donnerstag der 25.11.2021, die Regelungen bezüglich des Corona Infektionsschutzes weiter angezogen. Dies betrifft auch den organsierten Sport, damit alle Trainingsgruppen des Vereins und wir bitten alle Vereinsmitglieder und Eltern dies zu beachten. Bitte zeigt ohne Aufforderung dem jeweiligen Übungsleiter die benötigen Nachweise vor, um trotz der erschwerten Bedingungen einen möglichst gradlinigen Trainingsbeginn zu ermöglichen.

Im Folgenden der Überblick der geltenden Reglungen die ab Donnerstag, 25.11.2021 zusätzlich zu den Maßnahmen unsers Infektionsschutzkonzeptes und der Kontaktpersonennachverfolgung zu beachten sind:

2G-Plus gilt im Thüringer Erwachsenensport in geschlossenen Räumen

  • gilt für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
  • Teilnehmer müssen nachweislich geimpft oder genesen sein
  • Teilnehmer müssen ein aktuellen negativen Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorweisen

2G gilt im Thüringer Erwachsenensport im Freien

  • gilt für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
  • Teilnehmer müssen nachweislich geimpft oder genesen sein

3G-Plus gilt für Trainer und Übungsleiter im Kinder und Nachwuchssport

  • gilt für Übungsleiter und Trainer von Trainingsgruppen für Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet

3G gilt für Kinder und Nachwuchssport

  • für Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, Getestet (per Antigen-Schnelltest))
  • Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.
  • Kein Nachweis erforderlich: Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben.

Die Regelungen gelten für die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems, die derzeit für Jena in Kraft ist.

Auf der Seites des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie findet man eine Übersicht über die aktuellen Infektionsschutzregelungen in Thüringen sowie bald auch weitere hilfreiche Informationen und Links zur geltenden Rechtsgrundlage: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

Wir werden wieder an dieser Stelle informieren sobald Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten und bedanken uns für eure Verständnis und Unterstützung.

Mit sportlichen Grüßen,
Der Vorstand des KSC Motor Jena e.V.

Corona Infektionsschutzregelungen ab 25.11.2021

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